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Die Unschuldsvermutung

Unschuldsvermutung: Was bedeutet sie und warum ist sie wichtig?

Die Unschuldsvermutung

Die Unschuldsvermutung ist ein grundlegendes Recht in der Strafjustiz. Sie besagt, dass jede Person, die eines Verbrechens beschuldigt wird, so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld in einem ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Dieses Prinzip soll verhindern, dass unschuldige Menschen fälschlicherweise verurteilt werden.

Die rechtliche Grundlage

In Deutschland ist die Unschuldsvermutung im Artikel 48 des Grundgesetzes verankert. Er entspricht Artikel 6 Absätze 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Rechte wurden auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt.

Die Bedeutung der Unschuldsvermutung

Die Unschuldsvermutung hat mehrere wichtige Funktionen:

  • Sie schützt unschuldige Personen vor Verurteilungen auf der Grundlage von bloßen Anschuldigungen.
  • Sie stellt sicher, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen muss.
  • Sie bewahrt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem.

Ausnahmen von der Unschuldsvermutung

In bestimmten Fällen kann die Unschuldsvermutung durchbrochen werden. Dies geschieht beispielsweise bei einer Festnahme auf frischer Tat oder wenn es Beweise gibt, die auf eine dringende Gefahr für die Öffentlichkeit hinweisen. In solchen Fällen kann eine Person vorübergehend festgenommen oder in Untersuchungshaft genommen werden, bis weitere Ermittlungen durchgeführt werden können.

Zusammenfassend ist die Unschuldsvermutung ein grundlegendes Recht, das den Schutz unschuldiger Menschen vor ungerechtfertigten Verurteilungen gewährleistet. Sie ist ein Eckpfeiler des Justizsystems und trägt zur Aufrechterhaltung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit bei.



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